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Mit HPV-basiertem Screening gibt es weniger Cervixkrebs.

In einer italienischen Studie haben Forscher mehr als 90.000 Frauen im Alter zwischen 25 und 60 Jahren untersucht, und zwar mit jeweils zwei Screening-Runden im Abstand von drei Jahren. 47.001 Frauen erhielten lediglich einen konventionellen PAP-Test. Zum Vergleich bekamen 47.369 einen HPV-DNA-Test (Highbrid Capture 2 HPV-DNA-Test) plus einer Dünnschichtzytologie oder den HPV-Test alleine. 33.851 Frauen aus der Zytologie-Gruppe und 32.998 Frauen aus der HPV-Test-Gruppe nahmen an einer zweiten Screening-Runde teil. Primärer Endpunkt war die Diagnose von cervikalen intraepithelialen Neoplasien (CIN 2 und CIN 3).

Bei der ersten Screening-Runde wurden mit der konventionellen zytologischen Untersuchung ähnlich viele invasive Cervixkarzinome diagnostiziert wie mit dem HPV-Test (9 versus 7). Allerdings wurden bei der zweiten Runde mit dem HPV-Test keine Karzinome an der Cervix mehr gefunden, jedoch neun wiederum in der Zytologiegruppe. Vier davon waren die als besonders aggressiv geltenden Adenokarzinome.

Für die italienischen Forscher liegt somit auf der Hand, dass ein HPV-basiertes Screening – mit oder ohne zytologischer Untersuchung – effektiver ist zur Prävention des Cervixkarzinoms als die alleinige zytologische Untersuchung.

Allerdings räumen die Wissenschaftler bei genauer Analyse der Daten ein, dass sich das HPV-basierte Screening bevorzugt für Frauen ab dem 35. Lebensjahr eignet. Bei jüngeren Frauen würden damit vermehrt CIN 2-Läsionen gefunden, die sich bei Frauen unter 30 Jahren häufig wieder von selbst zurückbilden.

In der neuen Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) wird der HPV-Nachweis als sinnvolle Ergänzung zum PAP-Abstrich in der Früherkennung des Cervixkarzinoms bei Frauen über 30 empfohlen und zwar im Abstand von zwei bis fünf Jahren.

Kommentar:
Solange die GKV den HPV-Test nur bei Vorliegen zytologisch-pathologischer Zellveränderungen bereit ist zu bezahlen, sollte der HPV-Test im Abstand von drei Jahren bei allen Patientinnen ab dem 30. Geburtstag als Individuelle Gesundheitsleistung routinemäßig angeboten werden.